Mit Schreiben vom 22.01.2018 wurde die Einladung zur Mitgliederversammlung 2018 satzungsgemäß an alle Mitglieder versendet. Auf die fristgerecht eingereichten Anträge zweier Mitglieder werden die TOP 7  „Abstimmung über Satzungsänderungen“ und TOP 8 „Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge, Abstimmung“  um folgende Satzungsänderungen ergänzt :

1. Ergänzung TOP 8 

§ 11 „Mitgliedsbeiträge“ lautet derzeit wie folgt:

 § 11 Mitgliedsbeiträge

1. Ordentliche und außerordentliche Vereinsmitglieder zahlen Beiträge gestaffelt nach Besoldungsstufen/Entgeltgruppen. Außerordentliche Mitglieder die den Besoldungsstufen/Entgeltgruppen nicht zuzuordnen sind zahlen einen einheitlichen Mindestbeitrag. Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

2. Über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge entscheidet der Vorstand.

3. Mitgliedsbeiträge sind jährlich durch Bankeinzug im Voraus zu entrichten. Kosten für Rücklastschriften werden dem betreffenden Mitglied berechnet, sofern dieses die Rücklastschrift zu vertreten hat.

Änderung der Ziffer 1 wie folgt:

1. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig.

Die Ziffern 2 und 3 bleiben unverändert.

2. Ergänzung TOP 7

Streiche:

§ 4 (5) Die Mitgliedschaft endet:

    durch schriftlich erklärten Austritt.

   bei wichtigem Grund und nach vorheriger Anhörung auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder,

   durch Tod des Mitglieds,

   durch Streichung aus der Mitgliederliste nach Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit einem Jahresmitgliedsbeitrag in Zahlungsrückstand ist.

Setze:

§ 4 (5) Die Mitgliedschaft endet:

   durch schriftlich erklärten Austritt.

   bei wichtigem Grund und nach vorheriger Anhörung auf Beschluss des Vorstands mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder,

   durch Tod des Mitglieds,

   durch Streichung aus der Mitgliederliste nach Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit einem Jahresmitgliedsbeitrag in Zahlungsrückstand ist.

Die Begründungen werden bei der Versammlung vorgetragen.

Für den Vorstand: Walther, OTL,  Schriftführer

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